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Schweizerischer Ingenieur-
und Architekten- Verein
Sektion Basel
Informationen des sia basel

23.09.2024
Mit der Roadmap zu Netto-Null
Im 2022 haben sich die Vorstände der regionalen Bau- und Planungsverbände, namentlich SIA, Swiss Engineering STV, BSLA, Suisse.ing, BRB, FSU, BSA, zum Bau- und Planungstisch der Region Basel zusammengeschlossen und zusammen mit dem Institut für Energie und Nachhaltigkeit der FHNW die «Roadmap Nachhaltigkeit» erarbeitet. An den Architekturtagen im September 2024 wurde diese nun vorgestellt. Sie dient dem Bau- und Planungstisch der Region Basel zukünftig als Basis für nachhaltiges Bauen.

>>> Roadmap für eine zukunftsfähige Baubranche



27.07.2024
Stellungnahme zum Ratschlag zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt (,,Solaroffensive’')
Mit dem Schreiben vom 29. April 2024 wurde die Sektion Basel des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins zur Vernehmlassung des oben genannten Ratschlags eingeladen.

Mit Befremden entnehmen wir dem Ratschlag, dass weder der BSA noch der SIA als Fachverbände zu den Experteninterviews zur Ausarbeitung des Ratschlages beigezogen wurden. Dadurch wurden im Ratschlag städtebaulich-architektonische Aspekte sowie die Sicht des Generalisten hinsichtlich der technischen und gestalterischen Umsetzbarkeit von PV-Modulen gänzlich ausser Acht gelassen. Es kann nicht im Interesse der Stadt Basel sein, die Solaroffensive ohne Rücksicht auf das Stadtbild und die Baukultur voranzutreiben. Genau dieser Anschein assoziiert der vorliegende Ratschlag.

Gemeinsam mit der Ortsgruppe Basel des Bund Schweizerischer Architektinnen und Architekten hat der SIA Sektion Basel sich mit dem Ratschlag vertieft auseinandergesetzt. Am 10. Juli 2024 reichte die Ortsgruppe Basel des BSA ihre Stellungnahme zum Ratschlag schriftlich ein. Der SIA Sektion Basel unterstützt diese und trägt die gestellten Forderungen vollumfänglich mit.

>>> BSA Stellungsnahme Solaroffensive



01.03.2023
Ausschreibungen KBOB Verträge
Der Vorstand des SIA Basel wurde vom Amt für Städtebau und Architektur vor einiger Zeit darüber informiert, dass Änderungen am und Ergänzungen zum aktuellen KBOB-Vertrag im Alleingang durch das Amt vorgenommen wurden.
Diese Anpassungen wurden durch den Vorstand einem Juristen zur Prüfung vorgelegt, zeitgleich wurde der abgeänderte Vertrag durch das Amt aber bereits verwendet und liegt allen aktuellen Planerausschreibungen bei.

Wir möchten alle Mitglieder des SIA darauf aufmerksam machen, dass - anders als in der Fusszeile des KBOB-Vertrags vermerkt - diese Vertragsvorlage nicht mit den Verbänden gemeinsam erarbeitet wurde.

Der Vorstand bleibt mit dem Kanton im Gespräch und ist bestrebt, gemeinsam mit S & A und unter juristischer Mithilfe eine Vertragsvorlage zu erarbeiten, die beiden Seiten dient.



25.3.2020
Vorgehen UNIA, Baustellenbesuche und Unterschriftensammlung im Zeichen der Coronakrise


Das Bundesamt für Gesundheit BAG nimmt aufgrund der Corona Pandemie tägliche eine Neubeurteilung der Lage für die Menschen und die Wirtschaft vor.
Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen (Quelle www.bag.admin.ch, 24.3.2020,13:30).

Die UNIA nutzt nun die aktuelle Situation im Baugewerbe rücksichtslos aus, um die Beschäftigten von den Baustellen in der Region fernzuhalten und ihnen Unterschriften für die Schliessung der Baustellen abzuverlangen. Damit werden in der bereits schwierigen Situation Unsicherheit und Angst geschürt. Dieses einseitige und unfaire Vorgehen der Sozialpartner steht in Widerspruch zu den besonnenen und situationsgerechten Massnahmen von Bund und Kantonen. Es belastet unser Land in der aktuellen Krise zusätzlich und bedroht den sozialen Zusammenhalt. Die vielen Bemühungen des Gewerbes zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vor gesundheitlichem und wirtschaftlichem Schaden werden so unterlaufen und bedrohen damit die Existenz von KMUs und Arbeitgeber.

Informieren Sie ihre Mitarbeitenden auf den Baustellen und an den Arbeitsplätzen laufend über den Stand der Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit. Schützen sie ihre Mitarbeitenden durch die Umsetzung der geforderten Schutzmassnahmen auf Baustellen, nötigenfalls in Zusammenarbeit mit Auftraggebern, Bauherren und Architekten. Mit klaren Handlungsanweisungen schützen Sie ihre Mitarbeitenden vor Druckversuchen durch die UNIA, Baustellen schliessen zu müssen.

Gewerbliche Grüsse
Gewerbeverband Basel-Stadt
Branchengruppe engeres und weiteres Baugewerbe
Roland Hunkeler


02/09/2018
Universität Basel, Neubau Departement Biomedizin
Stellungsnahmen des sia bezüglich Vorgehensweise bei der Auftragsvergabe.

>>> Brief sia Präsident vom 5.6.2018

>>> Brief sia Präsident vom 25.6.2018


20/09/2018
Übergangslösung für Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) genehmigt
Am 6. Juni 2018 konnte der SIA mit dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) den Weg zu einer Übergangslösung betreffend LHO finden. Das eigentliche Kalkulationsmodell wird dazu aus der Ordnung herausgelöst und als modifizierte kartellrechtlich unbedenkliche Kalkulationshilfe publiziert. Diese wird neu eine Bandbreite als Berechnungsergebnis ausgeben: eine Kernforderung der WEKO wird somit erfüllt.

Die bis Ende 2019 gültige Übergangslösung wird Anfang September publiziert. Der Vorstand hat sie nun freigegeben. Gleichzeitig übergab er die Erarbeitung der langfristigen Lösung (gültig ab 2020) den LHO-Kommissionen, die im August 2018 mit den entsprechenden Arbeiten beginnen werden.

Der SIA geht davon aus, dass das Sekretariat der WEKO die Voruntersuchungen zu den Leistungs- und Honorarordnungen nun auch formell rasch für abgeschlossen erklärt.

01/07/2018
Bauinventar Kanton Basel-Landschaft BIB
Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen und kommunalen Behörden sowie die Planungsbüros besitzen meist nur vereinzelte Informationen zur Geschichte und Bedeutung von Bauten und Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet. Aufgrund dieses lückenhaften Kenntnisstandes sind auch potenziell schützenswerte Kulturdenkmäler, d.h. wertvolle kulturhistorische Zeugen wenig bekannt. Deshalb ist die Anzahl der Verluste dieser Bauten gerade während der rasanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten gross.

>>> Bauinventar


01/07/2018
sia basel Fachkommission trifft Leiter Bauinspektorat BL
Wie vom Vorstand geplant, fand ein erstes informelles Gespräch mit Amtsleiter Andreas Weis im Rahmen der Fachkommission Raumplanung und Städtebau statt. Unabhängig vom offiziellen Amtsleitergespräch kommt in diesem Rahmen ein sehr konkreter und konstruktiver Informationsaustausch zustande.

>>> Kurzbericht


02/02/2017
Vereinfachung Liberalisierung der Dachbauvorschriften
Die Flexibilisierung der Vorschriften soll zur Mobilisierung von brachliegendem Nutzungspotential und Erhöhung der Wohnqualität in neuen und bestehenden Dachgeschossen beitragen.

>>> Schreiben des Regierungsrates (pdf)


18/01/2018
Newsletter Energiepaket Kanton BL
Informationen zu den Subventionierungsmöglichkeiten innerhalb des Baselbieter Energiepaketes.

>>> Zeitungsbeilage Dez 2017 zum Energiepaket


18/01/2018
Newsletter Energiepaket Kanton BL
Informationen zu den Subventionierungsmöglichkeiten innerhalb des Baselbieter Energiepaketes.

>>> Zeitungsbeilage Dez 2017 zum Energiepaket


17/08/2015
Areal Lysbüchel
Wir haben einige Anfragen und die Sommerzeit u.a. dazu genutzt, zusammen mit den SBB ein kurzes Argumentarium zur vorgesehenen Entwicklung des Lysbüchel-Areals zu verfassen.

Marc Keller
Leiter Kommunikation Bau- und Verkehrsdepartement BS

>>> KURZINFORMATION LYSBÜCHEL (pdf)


28/09/2014
2 x JA am 28. September zu Stadtrandentwicklung Ost und Stadtraumentwicklung Süd

In Basel wird am 28. September über die beiden Vorlagen «Stadtrandentwicklung Ost» und «Stadtraumentwicklung Süd» abgestimmt. Es geht um entscheidende planungsrechtliche Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Basel.

Sehr sorgfältige Testplanungen in beiden Gebieten sind Basis der Anpassungen des neuen
Zonenplans. Diese berücksichtigen die beiden wichtigen Ziele, Grünräume aufzuwerten und zu vernetzen, sowie dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Dabei erfüllen sie die öko-logischen Anforderungen vollumfänglich.

Zusammen mit dem BSA hat der SIA am 20. August 2014 eine Podiumsdiskussion im Ackermannshof veranstaltet, wo Befürworter wie Gegner zu Wort kamen. Die lebhafte
Diskussion führte zu einer konsultativen Abstimmung, die ein überdeutliches Resultat zu Gunsten der Vorlagen ergab.
Auch der SIA Vorstand unterstützt diese einstimmig.

Bitte beteiligen Sie sich aktiv an der Diskussion über diese, aus der Sicht von uns Planern, wichtige Abstimmung und unterstützen Sie die Vorlagen am 28. September mit 2 x JA!

Vorstand SIA Sektion Basel

>>> Schreiben SIA Basel (pdf)


01/12/2011
Einführung der MINERGIE Online Plattform
Am 1. Dezember wird die MINERGIE Online Plattform lanciert. Die Kantone BL/BS fungieren hierbei als Pilotregion.

>>> Details

18/10/2011
Radon beim Bauen
Radon ist ein natürliches, überall vorkommendes radioaktives Edelgas, das farb-, geruch- und geschmacklos ist. Radon entsteht hauptsächlich im Erdboden beim Zerfall von Radium. Unter gewissen Umständen kann sich Radon in Gebäuden anreichern. Grossen Einfluss auf die Radon-Belastungen im Gebäude haben der Aufbau und die Zusammensetzung des Untergrundes, sowie die (Un-) Dichtigkeit der Gebäudehülle. Durch den Druckunterschied im Gebäude, den sogenannten Kamineffekt, kann Radon via erdberührte Räume ins Gebäude gelangen. Radon-Atome zerfallen weiter in Polonium, Blei und Wismut. Diese Folgeprodukte können durch Einatmen in die Lunge geraten und somit das Lungengewebe schädigen. Im schlimmsten Fall verursachen die Radon-Folgeprodukte Lungenkrebs.

Die gegenwärtigen Grenz- und Richtwerte für Wohn- und Aufenthaltsräume werden in naher Zukunft, auf Empfehlung der WHO, deutlich verschärft. Der heutige Grenzwert von 1'000 Bq/m³ wird auf 300 Bq/m³ gesenkt. Liegen die Radongas-Konzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen über dem Grenzwert, so muss der Hauseigentümer laut Strahlenschutzverordnung innerhalb von drei Jahren eine Sanierung veranlassen. Nach Radon-Sanierungen darf der Richtwert von 400 Bq/m³ nicht überschritten werden. Bei Messungen mit Werten über dem Richtwert wird heute vom Bundesamt für Gesundheit eine Sanierung empfohlen.

Es empfiehlt sich schon heute darauf zu achten, dass bei Sanierungen und Umbauten der zukünftige Grenzwert von 300 Bq/m³ nicht überschritten wird. Neubauten sollten „radonsicher“ erstellt werden. Schutzmassnahmen sind nämlich bedeutend günstiger als nachträgliche Sanierungen.

In der Region werden somit nicht, wie bisher, nur die Gemeinden Riehen und Rümlingen mit einem hohen Radonrisiko eingestuft, sondern auch andere Gemeinden in der Nordwestschweiz, welche sich bisher mit der Radonproblematik nicht auseinandersetzen mussten. In Zukunft wird ein spezielles Augenmerk bei Um- und Neubauten auf dieses „strahlende Thema“ gerichtet sein.